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Frage zum Verkehrssrecht - Verkehrsüberwachung

Frage von Opelfahrer1 Opelfahrer1

Ich habe von einer Kamera (CarCam One, Siehe Link) gehört, mit der man Seine Fahrt aufnehen kann:

http://www.amazon.de/ACME-CarCamOne-HD-720p-Kfz-Aufzeichnungsger%25e4t/dp/B004CS...

Jetz meine Frage: Sollte mal ein Unfall passieren, den ich mit dieser Kamera aufgenommen habe, wird das aufgenommene Material vor Gericht akzeptiert?

Bin mir da nicht sicher, weil mir ein Kollege erzählt hat, dass Bild und Filmmaterial wegen deren "Fälschbarkeit" nicht verwendet werden darf.

Danke schonmal für gute Antworten!

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Antworten (4)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von funtom funtom

    Hier hast Du den optimalen Link zu dem Thema: http://www.pcwelt.de/ratgeber/So-bewertet-ein-Rechtsexperte-die-CarCamOne-CarCam...

    Aber eine richtige Antwort gibts dazu noch nicht, weil es wohl noch keine entsprechende Rechtsaprechung dazu gibt...

    Kommentar von Opelfahrer1 Opelfahrer1

    Danke für die Antwort und für den Link!

  • 1
    Antwort von trapper trapper

    Ich finde das Thema auch streit würdig. Da man ja als Privatperson eigentlich gefragt werden muss bevor man Fotografiert oder gefilmt werden darf. Die Polizei nutzt solche Kameras auch zur Aufzeichnung von z.B. Geschwindigkeitsmessungen und die sind auf jeden Fall vor Gericht zulässig. Wenn sich das Gericht nicht dafür interessiert dann bestimmt die Versicherungen.

  • 1
    Antwort von fighter81 fighter81

    Es ist auf jeden Fall schwierig, da gerade digitale Medien leicht gefälscht werden können. Daher verwendet die Spurensicherung bei der Polizei meistens auch noch analoge Spiegelreflexkameras, da diese vor Gericht mehr bestand haben. Ich denke letztlich aber schon, dass man es vor Gericht verwenden darf, denn auch wenn man einen Unfall mit der Kamera für die Versicherung etc, dokumentiert wird das eigentlich anerkannt. Ist wirklich eine sehr schwierige Frage und eine klare Antwort kann dir nur wohl ein richtiger Anwalt, Richter etc. geben.

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Eine Film über einen Unfall nachträglich zu fingieren dürfte nicht ganz einfach sein, da die Aufnahmen ja zu den Spuren am Unfallort und an den Fahrzeugen passen müssen.

    Hier dürfte das Gericht schon sehr interessiert sein.

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