Frage von Sammy 30.11.2010

Frage zu Geschwindigkeitsüberschreitung und Zeugnisverweigerungsrecht

  • Antwort von Kimkong 30.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da es sich um einen familienteil handelt bei euch, hat er dieses recht. wenn du pech hast, steht die polizei bald vor der tür und fragt nach ob du das bist und will das foto mit dir vergleichen.

    es kann sogar sein, dass sie bei deinen nachbarn klingeln und fragen!

    aber ihr macht euch dadurch nicht strafbar, da er ja dieses recht zur verweigerung der aussage besitzt!

    einfach probieren und daumen drücken und in den nächsten 4 wochen lieber den vater die tür öffnen lassen :)

  • Antwort von Puszta 01.12.2010

    Also wenn auf dem Bild wirklich nicht gut zu erkennen ist wer gefahren ist, könnt ihr auch versuchen zu sagen, dass dein Vater gefahren ist (wenn der das macht...).Die Strafe bezahlen kannst du ja trotzdem, dein Vater müsste dann nur die Punkte übernehmen und wenn er diesbzgl. keine Probleme hat, wäre das nicht schlimm. Ich kann mir vorstellen, dass die Behörde zufrieden ist, wenn sie irgendjemanden belangen können...

  • Antwort von corey 30.11.2010

    Dein Vater kann wie schon gesagt, die Aussage verweigern. Dabei besteht dann aber immer die Möglichkeit, dass die Polizei einen Vergleich anstellt oder andersweitig Informationen einholt. Es kann aber auch genau so gut sein, dass gar nichts passiert. Wenn das des öfteren passiert, kann es aber auch noch sein, dass dein Vater ein Fahrtenbuch führen muss, woraus dann ersichtlich ist, wer zum gefragten Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat. Also letztendlich würde ich es erstmal so versuchen, und wenn es nicht funktioniert muss man halt in den sauren Apfel beissen.

  • Antwort von demosthenes 30.11.2010

    Dein Vater kann Unkenntnis vorschützen und sagen, dass er den Fahrer nicht erkennen könnte.

    Wie aber Kimkong schon schrieb, dürftet Ihr dann Besuch von irgendeinem Behördenvertreter bekommen, der möglicherweise auch die Nachbarn mit dem Photo konfrontieren und befragen wird und wenn Du "gewohnheitsmässig" eine solche Mütze trägst, dann werden die Nachbarn das ja auch wissen und Dich möglicherweise verpetzen.

  • Antwort von a4sline 30.11.2010

    War es denn so viel? Lieber einmal in bisschen in die Tasche greifen, du hast ja schließlich dieses Vergehen begangen! Dann steh auch dazu!

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