Folgen für Fahranfänger nach einem kleinen Unfall?

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Nun, der Schaden muss reguliert werden. Am besten mit dem Geschädigten reden, ob er auf polizeiliche Aufnahme besteht, dann gäbe es eine Knolle ca. 30€ für den Schädiger, die aber ohne andere Konsequensen bleibt. Geht es ohne Polizei, umso besser. Lässt der Geschädigte den Schaden in der Werkstatt reparieren, den Schaden unbedingt bei der Versicherung melden, auch wenn es noch so gering aussieht, Lackschäden können richtig teuer werden. Man wird nicht unbedingt hochgestuft, denn wenn sich der Schaden als gering rausstellt, kann man das der Versicherung zurückzahlen, dann erfolgt keine Hochstufung des Vertrages.

Als Fahranfänger muss auch eine Nachschulung befürchtet werden. Fahranfänger sind in den ersten beiden Jahren in der Probezeit, in der sie nicht auffällig werden dürfen. Wenn es sich um ein Bagatellschaden handelt, ist es im Ermessen der Polizei. Sollte die Polizei zur Erkenntnis kommen, dass der Unfall durch Unachtsamkeit oder durch mangelndes Fahreignung zustande kam, kann eine Nachschulung ASF auferlegt werden. Diese Nachschulung ist nicht nur nervig, sondern auch sehr teuer und zudem verlängert sich auch noch die Probezeit um weitere 2 Jahre.