In der Vorweihnachtszeit hat man ja immer wieder Leute gesehen, die ihren Tannenbaum teilweise mit offener Kofferraumklappe nach Hause transportieren: In diesem Zusammenhang habe ich mich gefragt, wie das Fahren mit offener Kofferraum gesetzlich geregelt ist? Darf man einfach so mit offenem Kofferraum fahren, oder muss man spezielle Sicherungen anbringen bzw. etwas besonderes beachten?
Fahren mit offener Kofferraumklappe?
Antworten (6)
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2Antwort von
pupskopf Solange die Ladung gesichert ist (also nix rausfällt) und man sowohl das Nummernschild als auch alle Rückleuchten sehen kann ist das vollkommen ok
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2Antwort von
nerd1 Wenn die Last mehr als einen Meter nach hinten hinausragt, muss sie zB deutlich sichtbar gekennzeichnet sein, zB durch einen roten Wimpel. Außerdem muss die Last gegen das Herausfallen gesichert sein. Der Kofferraumdeckel sollte auch fixiert werden.
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2Antwort von
MikahMikah
Naja, ich denke wenn man gerade mal kurz den Tannenbaum nach Hause bringt - und den holt man ja nicht aus 30km Entfernung - geht das schon in Ordnung mit eingeschränkter Beleuchtung etc. Aber auf längeren Stecken - und gerade im Dunkeln sollte man da absolut korrekt bleiben. Denn wenn man einen Auffahrunfall durch mangelnde Beleuchtung risikiert, kann es teuer werden.
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2Antwort von
silverbulletsilverbullet
Eine Gafährung anderer muss ausgeschlossen sein, was sowohl für die Ladung gilt als auch die Beleuchtungseinrichtung und Kennzeichen. Letztere müssen auch bei offener Heckklappe immer erkennbar bleiben, daher gibt es z.B. beim Opel Insignia Kombi eine 2. Rückleuchteneinheit die erst bei geöffneter Heckklappe sichtbar wird, da die eigentlichen Rückleuchten mitsamt der Klappe nach oben schwenken.
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CrackCrack
Die offene Kofferraumklappe dürfte kein Problem darstellen.
Anders aber die Ladung im Kofferraum, ist diese nicht gesichert und liegt einfach nur drin dann riskiert man ein Verwarnungsgeld oder sogar ein Bußgeld mit Punkten.
Und bei den meisten PKW ist auch das Kennzeichen an der Kofferraumklappe angebracht, ist das nicht zu sehen dann droht ein Verwarnungsgeld.
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1Antwort von
GuenniGuenni
Die Ladung muss anständig gesichert sein und wenn sie weiter als 1m herraus ragt ausreichent sichtbar markiert werden. Ich fahre auch des öffteren mit offener Kofferraumklappe wenn ich was transportiere und sicher sie mit Spanngurten damit sie nicht ganz aufgeht.
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Gerade die Ausrede " ich habe es doch nicht weit" zieht in so einem Fall nicht.
Ob nun 30km oder nur 300m, auch hier kann etwas passieren...