Die Benutzung des Seitenstreifens ist ein Verstoß gegen § 2 StVO "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Hier gibt es allerdings keine "Mindest- oder Höchstbestrafung", sondern man muss Unterscheiden welcher Verstoß genau vorliegt.
Wenn man lediglich den Seitenstreifen befährt um dort z.B. zum Telefonieren anzuhalten dann zahlt man nur ein Verwarnungsgeld von 30€.
Benutzt man aber den Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen indem man an einem Stau vorbei fährt dann kommt praktisch ein weiterer Tatbestand hinzu. Das wird dann mit 75€ Bußgeld, 23,50€ Gebühren und 2 Punkten geahndet.