Ich wollte gestern abend etwas nachts noch an der Tanke verkaufen. Kam gerade mit ein paar freunden von Zug und wir waren zu Fuß unterwegs. Der Verkäufer meinte, dass er uns eigentlich nichts verkaufen dürfe, aber dass er eine Ausnahme mache. Aber wieder darf er das nicht? Darf er an uns keine Waren mehr verkaufen, wenn er Shop eigentlich nicht mehr auf hat?
Dürfen Tankstellenpächter außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten Waren an Fußgänger verkaufen?
Antworten (2)
-
1Antwort von
racing75 Also eigentlich dürfen sie es nicht. Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten darf nur "Reisebedarf" verkauft werden. Und den dürfen eigentlich nur Reisende kaufen. Und das sind laut Gesetz nur Fahrer von Kraftfahrzeugen und Beifahrere. Fußgänger und Radfahrer sind dabei nicht eingeschlossen und dürfen theoretisch nichts kaufen und nicht bedient werden
-
1Antwort von
funtomfuntom
Ja, das ist richtig, auch wenn man es fast nicht glaubt. Es wird ja auch weitestgehend nicht beachtet, aber im Grunde dürfen Tankstellen außerhalb der Ladenöffnungszeiten nur Reisebedarf verkaufen - und dieses auch nur an Reisende. Daher dürften Tankstellen eigentlich nichts an den Nachbarn verkaufen, der mal eben zu Fuß vorbeigekommen ist.... Natürlich totaler Unsinn.
Quelle: http://www.autofrage.net/frage/ist-es-korrekt-dass-man-an-tankstellen-als-fussga...
Noch nicht den richtigen Rat gefunden?
Schnell und einfach registrieren und autofrage.net vollständig nutzen - Registrierung und Nutzung sind 100% kostenlos.