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Dürfen Tankstellenpächter außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten Waren an Fußgänger verkaufen?

Frage von anfaengerNeu anfaengerNeu

Ich wollte gestern abend etwas nachts noch an der Tanke verkaufen. Kam gerade mit ein paar freunden von Zug und wir waren zu Fuß unterwegs. Der Verkäufer meinte, dass er uns eigentlich nichts verkaufen dürfe, aber dass er eine Ausnahme mache. Aber wieder darf er das nicht? Darf er an uns keine Waren mehr verkaufen, wenn er Shop eigentlich nicht mehr auf hat?

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Antworten (2)

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    Antwort von racing75 racing75

    Also eigentlich dürfen sie es nicht. Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten darf nur "Reisebedarf" verkauft werden. Und den dürfen eigentlich nur Reisende kaufen. Und das sind laut Gesetz nur Fahrer von Kraftfahrzeugen und Beifahrere. Fußgänger und Radfahrer sind dabei nicht eingeschlossen und dürfen theoretisch nichts kaufen und nicht bedient werden

  • 1
    Antwort von funtom funtom

    Ja, das ist richtig, auch wenn man es fast nicht glaubt. Es wird ja auch weitestgehend nicht beachtet, aber im Grunde dürfen Tankstellen außerhalb der Ladenöffnungszeiten nur Reisebedarf verkaufen - und dieses auch nur an Reisende. Daher dürften Tankstellen eigentlich nichts an den Nachbarn verkaufen, der mal eben zu Fuß vorbeigekommen ist.... Natürlich totaler Unsinn.

    Quelle: http://www.autofrage.net/frage/ist-es-korrekt-dass-man-an-tankstellen-als-fussga...

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