Oftmals fahren Fahrradfahrer auch auf der Straße, wenn es einen geeigneten Fahrradweg gibt? Wie ist es in dem Fall. Ist das erlaubt?
Dürfen Fahrradfahrer auch auf der Straße fahren, wenn es einen Fahrradweg gibt?
Antworten (7)
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adam182 Meiner Meinung nach besteht keine allgemeine Benutzungspflicht für Radwege mehr. Sprich Fahrradfahrer dürfen auch auf der Straße fahren, wenn ein entsprechend gekennzeichneter Radweg vorhanden ist. Der Fahrradfahrer ist lediglich an gefährlichen Stellen verpflichtet, den Radweg zu benutzen. Daraus ergibt sich aber, dass alle Schilder (weißes Fahrrad aif blauen Grund) an den entsprechenden Radwegen, sprich wo gefahrlos gefahren werden kann, entfernt werden müssten. Grund dafür ist, dass an diesen Stellen keine Benutzungspflicht besteht.
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CalimeroCalimero
Sie haben keine Pflicht den Radweg zu benutzen. Ich sehe das zwar ähnlich wie viele hier, dass es für alle Beteiligten besser wäre, wenn die Radfahrer auf dem Radweg fahren, aber sie müssen es nicht. Deshalb sollte man auch nicht hupen (darf man innerorts sowieso nicht...).
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RennleiterRennleiter
Ich hupe solche Radfahrer immer von hinten an, damit sie nicht unnötig den Verkehr behindern. Was soll das denn?! Wenn nen Radweg da ist, dann sollen die Radfahrer ihn auch gefälligst nutzen!!
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Autokenner14Autokenner14
Fahrräder sollten grundsätzlich auf dem Fahrradweg oder auf der Straße fahren.Nur kleine Kinder oder Anfänger dürfen auf dem Fußgängerweg fahren.
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karacho Ich glaube auch die Rennradfahrer dürfen zu Trainingszwecken auf die Straße ausweichen, zumindest tun sie das einfach. Wenn sie dann nicht zu viert nebeneinander fahren, finde ich das ok.
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demosthenesdemosthenes
Wenn der Radweg etwa in sehr schlechtem Zustand ist oder dort Laub oder Schnee liegt, dann muss er nicht benutzt werden.
Ausserdem muss der Radweg wenigsten 1.5 m breit sein oder, falls er in beiden Richtungen benutzt werden darf, sogar 2.5 m, damit eine Benutzungspflicht besteht und das gilt auch dann, wenn er durch das Schild mit weissem Rad auf blauem Grund "eigentlich" benutzt werden müsste.
Da haben sich Dinge kürzlich geändert.
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CrackCrack
Ja das dürfen Sie mit Ausnahmen.
Ausnahme ist hier die Beschilderung durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241. Sind diese aufgestellt dann muss der Radweg benutzt werden, ansonsten darf auch auf der Fahrbahn gefahren werden.
http://blog.hotze.net/wp-content/uploads/2009/12/Radwegschild.gif
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Habe auch schon das ein oder andere mal gehupt, aber nur dann wenn sie auch noch nebeneinander auf der Straße fahren. Hupe aber meistens erst wenn ich vorbei bin, nicht das die sich noch erschrecken und einen schlenker machen und dann vor einem auf der Motorhaube liegt...