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Darf man zum Einfädeln auf der AB schneller als Richtgeschwindigkeit fahren?

Frage von Slava Slava

Hallo! Darf man fürs Einfädeln auf der Autobahn schneller als Richtgeschwindigkeit fahren? Hatte eine Diskussion mit einem Mitfahrer. Ich glaube mich zu erinnern, dass man das sogar in der Fahrschule gelehrt bekommt oder lieg ich falsch?

Schönen Sonntag noch!

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Antworten (6)

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    Antwort von Crack Crack

    Man darf schneller als die Richtgeschwindigkeit fahren, aber nicht schneller als die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit.

    Auch ist es erlaubt auf dem Einfädelungsstreifen schneller zu fahren als der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn.

    Kommentar von Slava Slava

    also schneller als die höchstgeschwindigkeit oder?

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Nein. die Richtgeschwindigkeit ist 130km/h.

    Wenn dort nur 100km/h erlaubt sein sollten dann nur 100km/h.

  • 2
    Antwort von RaRfreak RaRfreak

    Schneller als Richtgeschwindigkeit darf man immer fahren, aber man darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Wenn du dich einfädeln willst, darfst du aber schneller als der andere Verkehr fahren, sozusagen auf der rechten Seite überholen.

    Kommentar von Slava Slava

    ja, meinte ich. höchstgeschwindigkeit.

  • 1
    Antwort von Jutta Jutta

    Ich fahre auch des öfteren mal schneller als die Richtgeschwindigkeit um beim Einfädeln zwischen die anderen Autos zu kommen! Mich hat bis jetzt noch keiner deswegen angehalten und solange es keiner macht werde ich es auch noch das ein oder andere mal machen.

  • 1
    Antwort von schubert schubert

    Ich glaube, dass man darf zum Einfädeln auf dem Beschleunigungsstreifen auch schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Autobahnfahrspuren fahren darf, das ist zum Einfädeln auch deutlich sicherer.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    auch deutlich sicherer.

    Deutlich sicherer ist es sicher nicht wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Ein Geschwindigkeitsverstoß ist in keiner Situation erlaubt.

  • 1
    Antwort von CoolDriver18 CoolDriver18

    Genau die Richtgeschwindigkeit ist ja nicht die zulässige Hächstgeschwindigkeit. Du musst ledigleich diese einhalten. Ich habe das auch so in der Fahrschule gelernt, um den Verkehrsfluss nicht zu stoppen.

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist grundsätzlich erlaubt, also nicht nur in dieser Situation.

    Allerdings musst Du damit rechnen, dass Dir bei einem Unfall das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit angekreidet werden wird, Du also eine Mitschuld bekommen wirst, selbst wenn der Gegner den Unfall eigentlich allein verursacht hatte.

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