Man sieht ja immer mal wieder Autos auf den Straßen, die das Kennzeichen nicht vorne an der Stoßstange montiert haben, sondern einfach hinter der Windschutzscheibe auf das Armaturenbrett legen. Ist das eigentlich erlaubt? Wenn nicht, welche Strafe gibts dafür?
Darf man mit dem Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe fahren?
Antworten (4)
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4Antwort von
CalimeroCalimero
Erlaubt ist das auf keinen Fall.
Bei der Bestrafung gibts zwei Möglichkeiten:
Entweder 40 Euro und 1 Punkt (Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. § 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat)
oder 10 Euro, kein Punkt (Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden. § 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat )
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1Antwort von
hugo12 Im Notfall ist das natürlich besser als ganz ohne zu fahren. Auf Dauer geht das natürlich nicht. Also nur im Ausnahmefall sollte man sich das Kennzeichen hinter die Scheibe legen. Sonst kostet es Geld.
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1Antwort von
StVOttoStVOtto
Hierzulande ist es nicht erlaubt, aber in den Staaten schon. Zumindest für das vordere Kennzeichen. Das hintere Kennzeichen hat auch strenge Vorlagen, die dort eingehalten werden müssen.
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0Antwort von
demosthenesdemosthenes
Offiziell erlaubt ist das natürlich nicht, aber wenn das Zeichen etwa bei einem leichten Auffahrunfall sich vom Wagen vorn "gelöst" hatte und nicht so ohne weiteres unterwegs wieder zu befestigen ist, dann "darfst" Du damit sicher bis zur Reparatur so damit fahren - dafür hat dann auch die Trachtengruppe Verständnis.
Falls Du das aber etwa gewohnheitsmässig machst, vielleicht um bei Blitzern nicht erkannt zu werden, dann dürfte es Ärger geben.
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bei deinem 2. Absatz. Wird damit nicht nur gemeint, dass das Kennzeichen verdreckt ist oder so? Damit also nicht direkt die Position gemeint ist?
Beim 1. Absatz würde es ja nicht zutreffen, denn vorhanden ist das Kennzeichen, nur falsch angebracht.
Also genau so habe ich es in einem Fall gelesen. Erst hat die Polizei die 40 Euro + 1 Punkt für angemessen gehalten, dann hat der Beschuldigte geklagt und das Gericht hat nur noch 10 Euro Bußgeld ausgesprochen.