Oder ist die Nebelschlussleuchte nur dafür da sie einzuschalten, wenn es nebelig ist? Weil Sinn würde es doch sicher auch machen bei einem starken Regenschauer, oder?
Darf man auch bei starkem Regen die Nebelschlussleuchte einschalten?
Antworten (5)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Die Nebelschlußleuchte darf ausschließlich bei Nebel eingeschaltet werden, aber nicht bei starkem Regen oder Schneefall.
Begründet wird das mit der Blendgefahr des nachfolgenden Verkehrs durch die hohe Lichtleistung.
§ 17 StVO Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Und was viele gern vernachlässigen:
Liegt die Sicht unter 50m dann darf nach §3 StVO Abs.1 auch nur max. 50km/h gefahren werden, wird die Sicht wieder besser - dann die Nebelschlußleuchte aus!
Aber solange das nur 10€ bzw.15€ Verwarnungsgeld kostet scheint es manch einen nicht zu interessieren da er dadurch Andere blendet...
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1Antwort von
Outlaw Nein, nur bei Nebel!! Ich ärgere mich auch immer wieder über Leute, die bei Regen mit der Schlussleuchte fahren. Gerade das Bremssignal ist dann nicht mehr so gut zu erkennen.
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1Antwort von
sokrates Die Nebelschlussleuchte darf im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern nur bei starkem Nebel, der eine Sichweite von weniger als 50m verursacht eingeschaltet werden. Die Nebelscheinwerfer dürfen auch bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee eingesetzt werden.
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1Antwort von
sportiv Ja bei starkem Regenfall oder Schneefall ist das auch erlaubt - eben dann wenn die Sicht durch Witterung so beeinträchtigt ist.
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0Antwort von
demosthenesdemosthenes
Das Ding heisst nicht ohne Grund NEBELschlussleuchte und nicht etwa REGENschlussleuchte.
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Deine Antwort ist nicht richtig.
Lies mal in der StVO den § 17 Abs.3.