Auch wenn mir klar ist , dass bei so einem Reifenbild die Spur o.ä. eingestellt werden muss, dürfte ich per Gesetz diesen Reifen noch weiter fahren? Es heißt ja: "Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt."
Darf ein an der Außenkante blanker Reifen noch weiter gefahren werden?
Antworten (3)
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2Antwort von
Gast sobald ein meßpunkt angefahren ist kann es bei einem genauen polizisten punkte geben.
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2Antwort von
CrackCrack
Es gibt kein Hauptprofil!
Gemeint ist die gesamte Lauffläche, also außen, innen und in der Mitte, und den ganzen Umfang. Überall muss eine Profiltiefe von mindestens 1,6mm vorhanden sein.
Wenn Du damit weiterfährst riskierst Du nicht nur 3Punkte + 50€ Bußgeld sondern Du fährst auch mit eingeschränktem Versicherungsschutz.
Das ist es nicht wert, also am Bestens schnell wechseln und natürlich die Spur einstellen lassen.
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1Antwort von
HansJuergenPWe Im eigenen Interesse würde ich sofort aktiv werden, die falsche Einstellung der Spur kann im Zweifelsfall auch bei anderen Fahrsituationen echt blöde Folgen haben.
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