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Cabrio mit Stoffverdeck muss ein Überzug bei geöffnetem Dach haben? Musste Bußgeld zahlen!

Frage von Cabriofahrer Cabriofahrer

Ich fahre ein Golf III Cabrio - heute war es endlich mal warm genug um das Dach wieder aufmachen zu können! Und da hält mich wirklich ein Polizeimotorrad an und sagt mir, ich müsse 15€ Bußgeld zahlen, da ich keinen Überzug auf meinem aufgeklappten Cabriodach habe. Das sei wohl notwendig, da die Gestänge scharfe Kanten haben. Wisst ihr was davon? Das ist mir noch nie in 10 Jahren Cabrioerfahrung untergekommen! ich bin stinksauer!!

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Antworten (2)

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    Antwort von bassboy01 bassboy01

    Ja das ist eigentlich korrekt, aber da scheinst du an einen sehr genauen Polizisten geraten zu sein. Es geht darum, dass das Verdeck bei einem Unfall nicht plötzlich nach vorne klappt und dir Schaden kann.

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    Antwort von aviat aviat

    Ich hatte damals ebenfalls dieses Cabrio-kurz nach Markteinführung und wurde prompt auch deswegen einmal angehalten. Wir hatten aber schnell festgestellt (Betriebsanleitung?Kfz-Schein?) dass die Persenning nicht übergezogen sein musste-beim Golf 1er war das noch der Fall. Es müsste also irgendwo stehen, dass die Persening montiert werden muss-wahrscheinl. im Kfz-Schein, wenns nicht drin steht muss auch nicht montiert werden.

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