Bußgeld, beim Mitführen von ungesicherten Tieren?

8 Antworten

Mein Hund hat seine Box im Kofferraum. Die kann man dort recht problemlos sichern. Dem Hund geht es gut, er hat seinen Platz, seine Decke und sein Spielzeug und ich kann entspannt fahren ohne ständig schauen zu müssen, was er anstellt. Im Falle eines Unfalls musst du damit rechnen, das er deine Retter nicht an dich heran lässt, sollte er sich im Fahrgastraum befinden. 

Ich bin bei diesem Thema ganz bei Susanne. Eine Box für den Hund bekommt man recht günstig bei Fressnapf und co. Auch bei ebay kann man diese recht preisgünstig erwerben. Somit ist dein Hund sicher im Auto, hat seinen Platz und du kannst beruhigt fahren. Es hat natürlich auch den Vorteil, das das Auto im Fahrgastraum zumindest sauber bleibt.

Per Gesetz sind Tiere eine "Sache". Werden Sachen befördert, dann ist auf eine ausreichende Ladungssicherung zu achten. Ist z.B. der Hund nicht mit einem Gurt (gibt es, taugt m.E. aber nichts) oder durch ein Trenngitter oder durch eine Transportbox gesichert, sprich er kann nicht selbst durch den Wagen springen oder bei einem Unfall nach vorne geschleudert werden, dann kann man Dir nicht nur monitär beikommen, sondern sogar die Weiterfahrt solange untersagen bis das Thema gelöst ist.

Ein Hundegitter bietet sich immer an. Ich denke du solltest deinen Hund generell nicht auf dem Beifahrersitz mitführen. Da kannst du ihn einfach nicht ausreichend absichern. In deinem Fall wird aber nichts auf dich zukommen, da du ja von der Polizei nicht angesprochen wurdest.

Wenn dein Hund richtig angeschnallt war, dann gibt es doch gar keine Probleme. Du musst halt nur für dich wissen und für deinen Hund, was dir lieber ist. Eine Box oder anschnallen mit einem besonderen Gurt :)

Hier : https://www.bussgeld.de/bussgeldkatalog/tiere/ steht nochmal alles wichtige :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung