Ich war vor ziemlich genau einem Jahr mit meiner Freundin in der Toskana. Vor einer Woche habe ich dann einen Brief von der Polizei aus Florenz bekommen. In diesem Brief wird mir ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro angeboten für das Fahren auf einer falschen (für andere Verkehrsteilnehmer vorbehaltenen) Straße. Sie drohen nun damit diese Strafe zu vollstrecken - durch die deutschen Behörden.. Hat hier jemand Erfahrung damit?
Bußgeld aus Italien - wird so eine Strafe mittlerweile wirklich vollstreckt in Deutschland?
Antworten (4)
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2Antwort von
CrackCrack
Da musst Du Dir keine Sorgen machen und kannst Dich ganz entspannt zurück lehnen.
Zwar können seit Oktober 2010 Bußgelder aus dem europäischen Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden, das betrifft aber nicht Bußgelder aus Italien. Denn Italien hat das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (RBGeld) bis heute noch nicht umgesetzt. Damit ist eine Vollstreckung von Bußgeldern aus Italien in Deutschland derzeit nicht möglich.
Hier zum Nachlesen.
Allerdings musst Du darauf gefasst sein das Du bei Deinem nächsten Aufenthalt in Italien zur Kasse gebeten wirst. Die Verjährungsfrist beträgt dort 5Jahre.
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Nach Art. 201 Codice della Strada beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist bei Verstößen gegen den Codice della Strada ab dem Tag der Feststellung für in Italien wohnhafte Personen 90 Tage und 360 Tage für Personen die im Ausland (z.B. Deutschland) wohnhaft sind. Auch in Italien gibt es einen Punktekatalog, der bei wiederholten Verstößen mit einem Fahrverbot für das italienische Staatsgebiet verbunden sein kann. Darüber hinaus kann sich ein Bußgeld für den Fall der Nichtzahlung innerhalb einer Frist von 60 Tagen (sog. pagamento in misrura ridotta)wesentlich erhöhen. Entgegen den deutschen Regelungen haftet in Italien für einen Verkehrsverstoß neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter (Art. 196 Codice della Strada).
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1Antwort von
haeuptlingangihaeuptlingangi
Normalerweise kann Italien die Vollstreckung über die deutschen Behörden veranlassen. Ob dies nach einerm Jahr noch möglich ist weiß ich leider nicht. Hier ist ein Artikel zu diesem Thema. http://www.auto-motor-und-sport.de/news/europaweite-bussgeld-vollstreckung-was-v...
Kommentar von
CrackCrack Da hat die Auto Motor und Sport aber ganz schlecht recherchiert.
Auf der Seite des Bundesamtes für Justiz , welches ja die Bußgelder in Deutschland vollstreckt, ist nachzulesen das Italien derzeit nicht zu den Staaten gehört aus denen Vollstreckungsersuchen bearbeitet werden.
Kommentar von
fusselfussel Naja, steht da nicht genau genommen, dass Deutschland nicht in Italien vollstrecken kann? Folgt daraus dann automatisch, dass es andersherum dann zwingend auch nicht geht?
Kommentar von
CrackCrack Der Link ist eigentlich nur als Info für die Sachbearbeiter gedacht, habe nur auf der offiziellen Seite nichts anderes gefunden.
Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen bezieht sich natürlich sowohl auf Eingehende als auch auf Ausgehende Ersuche.
(Neunter Teil - Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedsstaaten der Euröpäischen Union)
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1Antwort von
yoschiyoschi
Letztlich ist es schon möglich, dass die Strafe durch die deutschen Behörden vollstreckt werden, da die Strafe die Grenze von 70 Euro überschreitet, aber dafür wird zuerst geprüft, ob die nötigen Unterlagen richtig sind, denn man muss z.B. nicht zahlen, wenn der erhaltene Bußgeldbescheid nicht in der eigenen Landessprache verfasst ist.
Wenn du jedoch in eindeutigen Fällen nicht zahlst, dann kann es wirklich schnell sehr teuer werden, denn nicht alle Länder verlangen so wenig Geld wie die deutschen. Dann kann der Betrag je nach Land schnell mal vierstellig werden.
Erfahrungen damit habe ich aber noch nicht gemacht.
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Vielen Dank. Dann bin ich raus, da es länger als 360 Tage her war.