So ich brauche mal einen Rat von euch, die sich besonders mit den rechtlichen Regelungen im Straßenverkehr auskennen. Ich habe da von etwas Kuriosem gehört. Stimmt es, dass man als Fahrer des Pannenfahrzeuges beim Abschleppen "keinen" Fürherschein braucht. Aber der nimmt doch am an Straßenverkehr teil. Wie ist da die Regelung genau?
Brauche ich als "Abgeschleppter" einen Führerschein?
Antworten (1)
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1Antwort von
CrackCrack
Da hast Du richtig gehört, man braucht tatsächlich keine Fahrerlaubnis.
Es ist aber noch zwischen Abschleppen und Schleppen zu unterscheiden, 2Buchstaben Unterschied mit großer Wirkung.
Beim Abschleppen soll jemandem in einer Notsituation geholfen werden. Dann muss der Lenker des abgeschleppten KFZ keine Fahrerlaubnis besitzen sondern nur unterwiesen und geeignet sein sowie nach Rechtsprechung mindestens 14Jahre sein.
Das regelt § 6 FeV Abs.1 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (letzter Satz).
"Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs."
Das heißt das die Fahrerlaubnis des Fahrers der abschleppt für Beide gilt.
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/fahrerlaubnisvo/s-6-einteilung-de...
Beim Abschleppen auf Autobahnen muss diese bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Die Strecke die abgeschleppt wird darf 50km nicht überschreiten.
Beim Schleppen allerdings muss der Fahrer des geschleppten KFZ eine Fahrerlaubnis der betreffenden Klasse besitzen. Ist das nicht der Fall dann wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
"Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt."
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