Bekommt die Versicherung das Auto bei einem wirstchaftlichen Totalschaden?

4 Antworten

Du bekommst dann in der Regel das was dein Auto vor dem Unfall noch Wert war und darfst es natürlich behalten. Aber frag am besten bei der beteiligten Versicherung nach. In einem persönlichen Gespräch erfährt man viel mehr.

Ein Kumpel von mir hatte den Fall, dass ihm ein anderer in sein Auto reingefahren ist, welches er vor wenigen Monaten für 1000 € gekauft hat. Der Wert wurde auf 1500 geschätzt also hat er auch die 1500 bekommen und das Auto durfte er weiterfahren.

Eine Reparatur darf nie den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Also bekommst du den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall erstattet. Es gibt Versicherer, die dann aber den Rest selber vermarkten - auch Schrottautos - da sollte man im Falle eines Falles nachfragen.

Das sagt Wikipedia dazu: "Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache minus dem Restwert der beschädigten Sache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten (ohne Betrachtung des Restwertes) als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann." http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden