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Anfechten eines Bußgeldes für eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Frage von manta manta

Ein Bekannter hat mir letztens erzählt, dass er sich keine Sorgen macht, dass er geblitzt wird, wenn er zu schnell fährt, weil er ja eine Rechtsschutzverischerung hätte und es sich daher immer lohnen würde, das Bild bzw. das Bußgeld anzufechten, da die Bilder meistens zu schlecht wären?

Ich bezweifel das ja ziemlich! Was meint ihr denn davon, hat vielleicht schon jemand Erfahrungen damit gemacht oder weiß vielleicht genaueres? Würde mich ziemlich interessieren, ob man wirklich so leicht davon kommt?

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Antworten (5)

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    Antwort von Quattro Quattro

    Es sind sicher seltene Ausnahmen. Und es wird auch nur in Ausnahmen klappen. Und wenn dein Bekannter das 2 mal gemacht hat - und verloren hat, wird er keine Rechtsschutzversicherung mehr haben. solche Kosten trägt eine Rechtsschutzversicherung nämlich höchstens 1-2 Mal. Dann schmeißt sie dich raus.

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Sicher kann ein darauf spezialisierter Anwalt mal einen Bescheid anfechten, falls die Rennleitung bei der Messung einen Fehler gemacht hatte, aber das sind seltene Ausnahmen.

  • 1
    Antwort von KingKaufhaus KingKaufhaus

    Das mit der Rechtschutz sagt sich immer so leicht - die Realität sieht meistens anders aus. Bisher waren die Bilder bei Radarkontrollen, die ich gesehen habe so eindeutig, dass nie etwas zu holen war. Die meisten Anwälte raten Ihren Mandanten auch ein geringes Bußgeld anzunehmen, da rechtliche Schritte weitaus teurer sind. Zudem finden Versicherungen immer einen Ausweg, nicht zahlen zu müssen.

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    Antwort von WernerS WernerS

    Hier mal etwas zum Auflockern und Lachen: Auf dem Beifahrersitz meines LKW habe ich passend zu meinem Namen eine etwa 70 cm große Werner - Puppe stehen. Natürlich ordnungsgemäß angeschnallt! Als ich letztens geblitzt wurde (33 km/h in 30 Zone) und das Foto bei unserem Disponenten ankam, wurde ich morgens mit lautem Lachen empfangen. Auf dem Foto wurde das Gesicht meines "Beifahrers" durch einen schwarzen Balken unkenntlich gemacht! Das müssten sie aus Datenschutzgründen machen. Darüber herzlich gelacht ließ sich das Bußgeld von 25 € verschmerzen :) .

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    Antwort von Crack Crack

    Das ist ein Wunschdenken und hat mit der Realität nicht viel zu tun.

    Es gab und gibt natürlich immer wieder mal falsch justierte Geräte oder Blitzerfotos auf denen der Fahrer nicht zu erkennen ist. Dagegen vorzugehen macht natürlich Sinn.

    Die aktuellen Geräte machen aber in der Regel unter allen Bedingungen sehr gute Fotos, Hier kannst was über die verwendete Technik lesen:

    http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/

    Dein Bekannter muss dann aber ein recht aggressiver Raser sein - oder er kann nicht rechnen. Hast Du ihn mal gefragt ob sich das für ihn lohnt wenn er wegen einem Verwarn- oder Bußgeld in vergleichsweise geringer Höhe seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt und dann pro Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen muss? Selbst wenn keine SB vereinbart ist, die meisten Versicherer kündigen den Vertrag sobald sie 2-3 mal pro Jahr leisten müssen. Das ist also mehr als kurzsichtig und naiv.

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