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Abgrenzung zwischen Polizeifahrzeugen und privaten?

Frage von Henry Henry

Habe gestern einen Bmw gesehen der ziemlich genau die Lackierung der Polizei hatte. Blaulicht war scheinbar auch drauf, allerdings schwarz übersprüht und dadurch nicht ganz zu erkennen, aber die Silhouette war die gleiche. Saßen aber 4 fröhliche junge Männer drin, die mit Sicherheit NICHT zur Polizei gehört haben. Wie nah darf denn ein privates Fahrzeug an die Dienstfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei reichen? Kann mir vorstellen, dass man mit sonem Auto recht entspannt im normalen Verkehr unterwegs ist..

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von demosthenes demosthenes

    Grundsätzlich darfst Du Deinen Wagen in jeder Farbe lackieren, die nicht selbstleuchtend oder reflektierend ist.

    Ich habe lange Zeit einen "nachgemachten" Polizeiwagen gefahren und die liebe Rennleitung, der das gar nicht gefiel, konnte dagegen trotz vieler Versuche nichts unternehmen.

    Das Bild ist schon etwas älter und damals fuhr die Polizei in Hamburg solche Streifenwagen, die das Rufzeichen "Peterxxx" hatten.

    Kommentar von Henry HenryHenry

    Haha. Das ist aber nicht deiner gewesen oder?

    Kommentar von demosthenes demosthenesdemosthenes

    @Henry:

    Doch, das war meiner und weil mir die originale mausgraue Lackierung nicht gefiel, hatte ich ihn umgespritzt.

    Kommentar von Henry HenryHenry

    Schick schick, was ist aus ihm geworden?

    Kommentar von demosthenes demosthenesdemosthenes

    Ich habe ihn im reifen Alter von 14 Jahren verkauft, weil ich beruflich bedingt ein etwas zuverlässigeres Fahrzeug brauchte und der nächste Besitzer hat ihn dann noch ein Jahr gefahren, bevor ihm jemand die Vorfahrt nahm - das war dann zur grossen Freude der Rennleitung das Ende.

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    Antwort von cheeba cheeba

    Hi! Du kannst die Lackierung natürlich den Einsatzfahrzeugen nachempfinden, dir sogar eine Sirene und Blaulicht montieren - einsetzen aber niemals. Auch würde ich es tunlichst vermeiden, im Namen der Einsatzkräfte aufzutreten - ob aktiv oder passiv - das kann mächtig Ärger geben ;) Auch rechtlich. Gruß

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