1

Ab wie vielen Jahren darf man eine Probefahrt beim Händler machen?

Frage von Jaegermeister Jaegermeister

Gibt es dafür ein Mindestalter? Oder kommt es einfach nur auf den Auftritt und die Kaufabsicht an?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Antwort von toylex toylex

    Ab 18 Jahren und Besitz eines gültigen Führerschein darfst Du eine Probefahrt machen.

    Was der Händler aber im Einzelnen für Bedingungen stellt, bleibt alleine ihm überlassen.

  • 1
    Antwort von Husky Husky

    Als ich 22 war habe ich auch schon einen Audi TTS bekommen als Probewagen. Ich denke, es ist nur wichtig, wie man auftritt!

  • 1
    Antwort von Simon92 Simon92

    lass deinen Papa das Auto probefahren und ihr tauscht einfach mal kurz während der Fahrt! ;)

  • 1
    Antwort von rambo rambo

    Viele Händler haben da ein Mindestalter von 21 Jahrenangesetzt! Darunter ist es leider schwierig!

  • 0
    Antwort von vwgolf6 vwgolf6

    also generell darfst du ein auto probe fahren, wenn du im Besitz eines gültigen Führerscheines bist. Egal ob du nun 17 oder 18 bist. Natürlich kommt es auch auf den Auftritt an, wenn du das teuerste Auto der Palette auswählst, dann ist ein Anzug natürlich Standard. Der Verkäufer kommt ja spätestens darauf, ob du das Auto wirklick kaufen möchtest, wenn der deinen Lohnzettel sieht.

    Wenn dein Vater, Herr Dr Dr. sowieso dir eine Probefahrt vermittelt, wird es natürlich weing Probleme geben!

    Kommentar von silverbullet silverbulletsilverbullet

    kleine Ergänzung was das Fahren mit 17 angeht: Die in der Bescheinigung angegebene Begleitperson muss mit im Fahrzeug sitzen, die Fahrten dürfen nur im Bundesgebiet von Deutschland und Österreich stattfinden. Zuerst kommt es aber darauf an ob das jeweilige Autohaus einem 17jährigen ein Fahrzeug zur Probefahrt stellen darf und dies hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Viele Autohäuser bzw. deren Versicherungen setzen 21 als Mindestalter an und einen gültigen vollwertigen Führerschein, der eben beim Fahren mit 17 noch nicht existiert sondern es existiert nur eine Prüfbescheinigung.

  • 0
    Antwort von schnellfahrer schnellfahrer

    Ab 18 - es kommt ganz darauf an, was der Händler für Versicherungskonditionen für seine rote Nummer hat.

    Wenn dort Fahrer unter 18 Jahren angegeben sind, ist es kein Problem. Aber im Endeffekt haftet der Händler, da du ja nicht die Versicherungsunterlagen untersuchen kannst vor jeder Probefahrt.

  • 0
    Antwort von kompressorhans kompressorhans

    21 kann ich bestätigen. Allerdings ist es nicht so das das überall so ist. Grundsätzlich ist der Auftritt schon wichtig, aber man sollte ja auch eine echte Kaufabsicht haben um ein Auto Probe zu fahren. Aber die Verkäufer versuchen schon sehr genau zu durchleuchten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands großer Auto-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Guten Rat suchen, finden und geben

Schnell und einfach registrieren und autofrage.net vollständig nutzen - Registrierung und Nutzung sind 100% kostenlos.