Ab 130 kmh auf der Autobahn Teilschuld bei einem Unfall?
Stimmt es, dass bei einem Unfall auf der Autobahn, wenn ein Wagen zum Beispiel links 150 kmh fährt und ein von der mittleren Spur plötzlich mit 100 kmh nach links ausscherender Wagen, der schnellere Wagen auf jeden Fall eine Teilschuld bekommt, weil er die 130 kmh Richtgeschwindigkeit überschritten hat? Diese darf ja nur dann überschritten werden, wenn es das Verkehrsaufkommen gefahrlos zulässt. Diese letztere Aussage haben wir gestern diskutiert. Wie ist denn die Rechtslage dazu?
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Hierzu mal ein Artikel, in dem über ein diesbzgl. Gerichtsurteil berichtet wird: http://www.kfzversicherungen.org/news/autobahnraser-tragen-teilschuld-im-falle-e...
Das kann man trotzdem aber nicht unbedingt verallgemeinern. Jeder Unfall ist individuell zu betrachten und daher kann man die Frage nicht absolut bejahen.
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Leider ist es in vielen Fällen so - nicht immer - dass der die 130 km/h überschreitende Fahrer eine Mitschuld bekommt, auch wenn er sich ansonsten völlig korrekt verhalten und der andere Fahrer einen klaren Fehler gemacht hatte.
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