Ne kleine Frage am Rande ist mir aufgekommen, nachdem ich heute am Mittag auf der nach Hause Fahrt eine knapp auf rot gesprungene Ampel überfahren habe. Ist das eigentlich legitim? Sonst hätte ich nämlich abrupt abbremsen müssen und eventuell hätte ja ein hinter mir fahrendes Auto auf mich auffahren können. Wäre es dann nicht besser die knapp rot geschaltete Ampel zu überfahren?
1ms über eine Rote Ampel, noch in der polizeilichen Kulanz?
Antworten (6)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Die StVO sagt aus das bereits bei Gelb vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten ist.
Natürlich gibt es immer wieder Situationen in denen man wegen eines dicht folgenden anderen PKW Angst haben könnte das es zu einem Auffahrunfall kommt. Im Ernstfall wird das als Ausrede aber nicht gelten, denn der Gesetzgeber geht davon aus das sich alle an die StVO halten, also auch an das Abstandsgebot. Man könnte dann ja auch annehmen Du hättest Dich mehr nach hinten als nach vorn orientiert.
Ein Rotlichtverstoß kann bereits ab der ersten Millisekunde geahndet werden, da gibt es keine Kulanz. Ein Rotlichtverstoß ist aber auch erst dann einer wenn in den Schutzbereich der Ampel eingefahren wird. Der Schutzbereich beginnt an der Markierung der Fußgängerfurt, ist diese nicht vorhanden am Schnittpunkt der sich kreuzenden Straßen.
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2Antwort von
badboybikebadboybike
Ampelblitzer sind erst nach 1s Rotlichtphase aktiv. Und wenn du nach 1ms über rot gefahren bist, kannst du die rote Ampel gar nicht gesehen haben, denn die müßte noch gelb gewesen sein, als du die Ampel noch durch die Frontscheibe sehen konntest.
Ich glaube dass es im Ermessen eines jeden Polizisten liegt dich laufen zu lassen, oder dich zu "bestrafen".
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1Antwort von
GerdiGerdi
Polizeiliche Kulanz, die habe ich noch nicht so häufig gesehen! Wie die anderen schon geschrieben haben Rot ist Rot egal wann die Ampel umgesprungen ist. Wenn die Polizei die Ampel nicht einsehen kann, wird es schwierig zu beurteilen ob es schon Rot war als du gefahren bist, oder nicht...
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1Antwort von
fighter81 Das ist egal, da die Gelbphase ja eigentlich dafür gedacht ist, dich darauf hinzuweisen, dass es gleich Rot wird. In diesem Fall würdest du mit einer geringeren Strafe davonkommen, die trotzdem unnötig ist.
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1Antwort von
gibbensgibbens
Nein, rot ist rot. Es gibt lediglich die Regel; bis einer Sek. rot und über eine sek. rot. Da unterscheiden sich dann die Strafen...
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0Antwort von
demosthenesdemosthenes
Und wie bitte hattest Du die Millisekunde gemessen?
Kulanz ist bei der Rennleitung ein Fremdwort - da geht es schlicht nach Katalog.
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Das ist falsch!
Jeder Rotlichtverstoß an einer "Blitzerampel" kann geahndet und auch nachgewiesen werden. Es gibt den einfachen Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde und den Qualifizierten über 1 Sekunde. Somit kann also bereits ein Verstoß 0,01 nach Rot nachgewiesen werden.
Es ist auch nicht entscheidend ob man das Umschalten auf Rot noch sieht, sondern nur ob man nach dem Umschalten auf Rot in den Schutzbereich der Ampelanlage einfährt.