1ms über eine Rote Ampel, noch in der polizeilichen Kulanz?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die StVO sagt aus das bereits bei Gelb vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten ist.

Natürlich gibt es immer wieder Situationen in denen man wegen eines dicht folgenden anderen PKW Angst haben könnte das es zu einem Auffahrunfall kommt. Im Ernstfall wird das als Ausrede aber nicht gelten, denn der Gesetzgeber geht davon aus das sich alle an die StVO halten, also auch an das Abstandsgebot. Man könnte dann ja auch annehmen Du hättest Dich mehr nach hinten als nach vorn orientiert.

Ein Rotlichtverstoß kann bereits ab der ersten Millisekunde geahndet werden, da gibt es keine Kulanz. Ein Rotlichtverstoß ist aber auch erst dann einer wenn in den Schutzbereich der Ampel eingefahren wird. Der Schutzbereich beginnt an der Markierung der Fußgängerfurt, ist diese nicht vorhanden am Schnittpunkt der sich kreuzenden Straßen.

Das ist egal, da die Gelbphase ja eigentlich dafür gedacht ist, dich darauf hinzuweisen, dass es gleich Rot wird. In diesem Fall würdest du mit einer geringeren Strafe davonkommen, die trotzdem unnötig ist.

Polizeiliche Kulanz, die habe ich noch nicht so häufig gesehen! Wie die anderen schon geschrieben haben Rot ist Rot egal wann die Ampel umgesprungen ist. Wenn die Polizei die Ampel nicht einsehen kann, wird es schwierig zu beurteilen ob es schon Rot war als du gefahren bist, oder nicht...