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1992 wurde mir mein Führerschein Klasse 3 und 1 entzogen und wie verhält sich die Lage zur Erlangung

Frage von bremer bremer

Der Führerschein wurde 1992 entzogen wegen Medikamentenmißbrauch und wurde auch nicht mehr beantragt. Wie verhält sich die Rechtslage und was muß getan werden in der Reihenfolge , um den Führerschein wieder zu bekommen, ohne eine MPU evtl. zu machen oder ist dies nicht möglich. Zwischenzeitlich wurde der Wohnort, d.h. das Bundesland gewechselt, macht das in Bezug Verkehrsamt was aus? Wie und wo beantage ich den Führerschein, damit ich wieder fahren kann? Danke Gruss

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Antworten (1)

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    Antwort von Crack Crack

    Die Pflicht zur MPU hast Du nicht mehr da bereits 15Jahre vergangen sind ohne das Du etwas zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis unternommen hast. Dann ist die MPU in den meisten Fällen verjährt.

    Du musst bei der für Deinen Wohnort zuständigen Stelle (Landratsamt, Ordnungsamt, Führerscheinstelle - ist je nach Wohnort unterschiedlich) die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

    Die sagen Dir dann auch welche Unterlagen Du brauchst. Die Neuerteilung kann bis zu 3 Monate dauern.

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