Bußgeld - neue und gute Antworten

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    Kann man sich von einem Führerscheinentzug "frei kaufen"?
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Vom Führerscheinentzug kann man sich nicht freikaufen, von einem Fahrverbot unter bestimmten Bedingungen aber schon.

    • Wenn Du den Wagen unbedingt beruflich brauchst - da geht es nicht um Deine Bequemlichkeit, sondern um objektive Kriterien - UND

    • vielleicht mildernde Umstände vorlagen UND

    • die Überschreitung der fahrverbotsrelevanten Geschwindigkeit nur gering war UND

    • Du einen versierten Anwalt hast, dann kannst Du gegen Verdoppelung der Geldstrafe eventuell weiter fahren.

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    Kann man sich von einem Führerscheinentzug "frei kaufen"?
    Antwort von Rafael Rafael

    Das geht eigentlich nur dann, wenn die Existenz durch den Führerscheinentzug bedroht ist. Dann gibt es durchaus Lösungen, wo man mit einer Geldstrafe (in welcher Höhe auch immer - diese wird durch den Richter festgelegt) davon kommt.

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    Kann man sich von einem Führerscheinentzug "frei kaufen"?
    Antwort von kingsroad kingsroad

    Theoretisch ist es schon möglich bei einem Fahrverbot, dieses durch eine beträchtliche Zahlung zu umgehen, aber dafür muss eine akute Existenzgefährdung vorliegen und es keinen anderen Ausweg geben, seinen Job zu behalten, indem man z.B. Urlaub nimmt während der Zeit des Fahrverbots. Daher ist dies nur in Ausnahmefällen möglich und nicht einfach durchzukriegen.

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    Kann man sich von einem Führerscheinentzug "frei kaufen"?
    Antwort von Crack Crack

    Bei Dir handelt es sich dann sicher nicht um einen Entzug der Fahrerlaubnis sondern um ein Fahrverbot. Das mag kleinlich klingen, macht aber einen großen Unterschied. Ein Fahrverbot wird für 1 bis 3 Monate ausgesprochen während der Entzug der FE erst bei 6 Monaten beginnt.


    Man kann unter Umständen durch Zahlung eines erhöhten Bußgelds ein Fahrverbot umgehen. Das ist aber nicht einfach und man muss es nachvollziehbar begründen.

    Es reicht nicht aus das man angibt, man könnte eventuell seinen Job verlieren. Nur die Annahme das es vielleicht passiert reicht nicht aus, das muss dann definitiv auch so der Fall sein. Es muss eine Existenzgefährdung vorliegen. Du musst davon ausgehen das Dein Arbeitgeber dazu befragt wird.

    Du musst also in jedem Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und darlegen das ein Fahrverbot für Dich eine unzumutbare Härte bedeutet und Dich in Deiner Existenz gefährdet. Teilweise entscheidet dann die Bußgeldstelle, oft aber ein Richter. Dann fließen alle relevanten Sachverhalte in die Entscheidung ein. Dabei kommt es z.B. darauf an ob Du Ersttäter bist, ob es besondere Gründe gab das Du zu schnell warst (z.B. Deine emotionale Verfassung an diesem Tag) und natürlich auch ob Dein Job wirklich akut gefährdet ist.

    Ein Anwalt wäre ratsam, das kommt aber wahrscheinlich nur dann in Frage wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.


    Abschließend der Hinweis das Du den Zeitraum für das Fahrverbot eventuell auch selbst bestimmen kannst.

    Dafür darfst Du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot gehabt haben und diese Möglichkeit muss Dir im Bußgeldbescheid zugestanden werden.

    Dann könntest Du Deinen Führerschein innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides bei der zuständigen Stelle abgeben und erst dann würde das Fahrverbot zu laufen beginnen.

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    Kann man sich von einem Führerscheinentzug "frei kaufen"?
    Antwort von galaxys galaxys

    Ich glaube nicht, dass das möglich ist. Ein Führerscheinentzug ist eben einer Führerscheinentzug, Sonst wären reiche Leute ja bevorzugt und könnten sich einfach von ihren Strafen freikaufen.

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    Wie teuer sind Verkehrsünden im europäischen Ausland?
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Da gibt es eine breite Palette:

    http://www.bussgeldkataloge.eu/bussgeldkatalog-ausland.html

    Im hier nicht aufgeführten Norwegen kann eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung Dich auch leicht einmal zwingen, den Urlaub zu verkürzen, weil das Geld "plötzlich" nicht mehr reicht und auch in Finnland kannst Du so ein Vermögen loswerden.

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    Wie teuer sind Verkehrsünden im europäischen Ausland?
    Antwort von funtom funtom

    Kurz gesagt: Fast in allen Ländern sind fast alle Bußgelder wesentlich teurer als in Deutschland.

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    Wie teuer sind Verkehrsünden im europäischen Ausland?
    Antwort von hansi75 hansi75

    ich habe auch schon gehört, dass Italien da sehr teuer und zudem sehr streng sein soll. Ebenso wie die Schweiz.

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    Wie teuer sind Verkehrsünden im europäischen Ausland?
    Antwort von galaxys galaxys

    Ich weiß auf jeden Fall das Deutschland bei Bußgeldern bei Thema Verkehrssünden noch relativ human ist. Ich weiß, dass Spanien eines der teuersten ist, Unter 100 euro Bußgeld geht in Spanien wenig, da kostet selbst das Falschparken bis 200euro

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    Bußgeld aus Italien
    Antwort von Mikah Mikah

    Ja kann es. Das ist ja lustig. Ich habe auch vor einiger Zeit ein solchen Brief bekommen - aus Florenz. Genau mit der gleichen Begründung. Ich habe es - wohlwissend - das mittlerweile in D vollstreckt werden kann - nicht bezahlt. Und es kam nichts mehr hinterher.

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    Bußgeld aus Italien
    Antwort von Crack Crack

    Das kann seit Oktober 2010 in Deutschland vollstreckt werden.

    Das geht allerdings ausschließlich nur durch das Bundesamt für Justiz auf Antrag aus Italien.

    Auf den Bußgeldbescheid aus Italien oder auch auf eventuelle Forderungen von Inkassofirmen musst Du nicht reagieren.

    Solltest Du aber wieder einmal nach Italien reisen dann kann es dort noch eingefordert werden. Die Verjährungsfrist beträgt dort 5 Jahre.

    Hier gibt es mehr Info`s: http://url9.de/ijt

    Kommentar von jan1945 jan1945

    Hallo Crack, danke. Habe aber gelesen das Italien hat noch nicht entsprechende Hilfsvertrag nicht unterschrieben?? mfG

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Das ist auch mein Stand das Italien noch nicht ratifiziert hat.

    Falls aber doch, geht der einzige Weg über das Bundesamt für Justiz. Wenn nicht musst Du auf keine Forderungen reagieren, egal von welcher Seite sie kommen.

    Es sei denn Du planst weitere Besuche in Italien, kommst Du dann in eine Kontrolle dann wirst Du zahlen müssen.

    Hier noch ein Link zum Thema: http://url9.de/jE6

    Kommentar von misterhoch misterhoch

    Muss man auf die Forderungen aus anderen Ländern generell nicht reagieren? Habe ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden bekommen. Der war aber von der niederländischen Justizbehörde. Kann ich verlangen, dass der Bescheid von dem Bundesamt für Justiz ausgestellt wird? Oder wie ist das hier genau?