Kennzeichenmissbrauch wird nach §22 StVG verfolgt. Das Kennzeichen eines PKW ist wie ein amtliches Dokument zu behandeln.
Es drohen neben den von Silverbullet schon erwähnten 6Punkten auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Und bei der Geldstrafe reden wir nicht von 40 oder 100€ Bußgeld, hier gibt es dann einen Strafbefehl mit mehreren Tagessätzen.
Wenn es als Urkundenfälschung gewertet wird dann ist sogar eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich. Da Du schreibst das er das schon öfter so gemacht hat kann ihm gewerbsmäßiges Handeln vorgeworfen werden. Dann beginnt das Strafmaß bei 6 Monaten Haft!
Bereits der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar.
Hab gesehen dass es sogar auch angegeben wird beim Normverbrauch.